Lasst uns unsere Zukunft mitgestalten!
Der Schlosspark und das Schloss sind für mich bereits seit meiner Kindheit wichtige Orte. Nicht nur, dass ich dort gerne spazieren gehe, ich erinnere mich auch gerne an das Rodeln, Ratschen und die Seifenkistlrennen, mich führte aber auch mein Schulweg manchmal durch den, damals noch bewaldeten, Park.
Das Schloss hatte auch vor rund 25 Jahren viele kaputte Fenster und die meisten Türen standen sperrangelweit offen. Es gab Führungen, welche Johann Walder leitete, und bis kurz zuvor war einer der Trakte auch noch bewohnt. Dieses große, desolate Gebäude strahlte auf mich einerseits Anziehung, andererseits auch Ehrfurcht aus. Das erste Mal im Schloss war ich vermutlich während wir im Schlosspark das Ratschenlager aufgeschlagen hatten. Die Älteren zeigten uns die verschiedenen Räume und erzählten uns passend dazu Gruselgeschichten, Anekdoten aber auch viele Gerüchte werden schon seit vielen Generationen an jüngere Trautmannsdorfer weitergegeben. Hinter dem Mythos rund um das Schloss steckt nicht nur viel Geschichte, sondern auch viele persönliche Erlebnisse.
Was meinen Schulweg betrifft habe ich auch eine ganz besondere Erinnerung. Ein Schulfreund und ich sind manchmal gemeinsam durch den Schlosspark nach Hause gegangen. Es war für uns quasi selbstverständlich, dass das Schloss hier war, und dass es in diesem Zustand war. Als Kind habe ich natürlich nicht darüber nachgedacht welche Bedeutung dieses Bauwerk für die Ortschaft oder gar geschichtlich hat. Dass es seit einigen hundert Jahren hier steht und welche Personen hier wohl im Laufe der Zeit ein und ausgegangen sind – darüber habe ich mir erst viel später Gedanken gemacht. Denn wir sahen es als eine Art Mutprobe mit Steinen Fenster einzuschießen. Etwas kaputt zu machen, dass eigentlich wertvoll und für viele Leute wichtig ist, war gar nicht so schwierig. Wir wussten natürlich, dass das „verboten“ war und sind deshalb nach der Tat schnell nach Hause gelaufen. Viel später habe ich erfahren, dass wir dabei gar nicht unbeobachtet waren. Konsequenzen hatte es für uns aber keine gehabt. Heute weiß ich, dass unser Handeln durch die "Broken-Windows-Theory"[i] beschrieben werden kann, was aber keine Entschuldigung darstellen soll. Ich bin mir nicht sicher ob diese Dummheit von damals eine Auswirkung darauf hatte, dass ich später Geografie studieren sollte - im Zuge dessen ich mich auch mit den gesellschaftlichen bzw. sozialen Auswirkungen von Ortsentwicklung beschäftigte.
Aufgabe der Gemeinde!?
Der Grund, warum ich mich heute dafür einsetze, dass wir nicht aus dem Schlosspark ausgesperrt werden und es mir wichtig ist, dass das Projekt so angelegt wird, dass ein gutes Miteinander aller Personen in der Ortschaft möglich ist, ist u.a. der, dass ich es als wichtig empfinde, dass die Menschen im Vordergrund stehen.
Dass das Schloss saniert und einer zeitgemäßen Nutzung zugeführt werden soll steht für mich außer Frage. Dass dafür immense Investitionen und ein gutes Konzept notwendig sind, aber auch ein großes Risiko damit verbunden ist, ist mir durchaus bewusst. Aber dieses Projekt darf nicht auf Kosten der Bevölkerung gehen. Wer hat denn wirklich etwas davon, wenn Personen aus Singapur anreisen (wie es der Eigentümer bei der Info Veranstaltung angekündigt hat), um sich im Health-Resort erholen zu können? Oder den von Eigentümer erwähnten Vorsorgewohnungen? Unter diesem positiv konnotierten Wort versteht man nämlich, dass Wohnungen alleinig als Investitionen gekauft werden ohne je selber darin zu wohnen. Der Druck auf den Immobilien- bzw. Bodenmarkt, wird in der Ostregion auch ohne diese Spekulationsobjekte in den nächsten Jahren stark ansteigen. Durch den starken Zuzug in die nahe Bundeshauptstadt wird auch unsere Region immer beliebter für Personen, die der Großstadt entkommen wollen. Es ist sehr wichtig, dass schon heute ein umfassendes Entwicklungskonzept erstellt wird um die Ortschaft so zu gestalten, dass die Lebensqualität erhalten bleibt oder gar verbessert wird. Es ist die gesetzliche Aufgabe der Gemeinde ein solches Entwicklungskonzept zu erstellen (siehe NÖ Raumordnungsgesetz[ii]) und dafür Experten hinzuzuziehen. Die Raumordnung, ganz allgemein, bietet einige Möglichkeiten bzw. Instrumente um eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen bzw. verlangt sogar„die vorausschauende Gestaltung eines Gebietes zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung und Sicherung des Lebensraumes unter Bedachtnahme auf die natürlichen Gegebenheiten, auf die Erfordernisse des Umweltschutzes sowie die abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse seiner Bewohner und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft …”
Flächenwidmung, oder: was kann die Raumordnung?
Eines der zentralen Instrumente der Raumordnung, vor allem auf Gemeindeebene, ist der Flächenwidmungsplan. Für jedes Fleckerl Land, im gesamten Ortsgebiet, ist eine gewisse Nutzung vorgesehen. Grob wird in Bauland und Grünland unterschieden, wobei es einige Unterkategorien gibt, die eine spezifische Nutzung erlauben oder eben ausschließen. Die Widmung eines Grundstücks wird durch den Gemeinderat festgelegt und kann eben auch von diesem geändert werden. Besondere Bedeutung haben Änderungen von Widmungen, wenn ein Grundstück, das bisher Grünland war, zu Bauland wird, weil der Wert des Grundstücks durch diesen formellen Akt um ein Vielfaches gesteigert wird. Während ein Quadratmeter Grünland in Trautmannsdorf derzeit um etwa €5–10 Euro verkauft wird, sind für einen Quadratmeter Bauland aktuell €50–100 zu bezahlen. Dass Grünland in Bauland umgewidmet wird, ist an sich nichts Ungewöhnliches. Dies ist oft notwendig damit neue Häuser gebaut werden können oder um Firmenansiedlungen zu ermöglichen. Um eine Fläche umzuwidmen muss der sogenannte Flächenwidmungsplan geändert werden. Dazu wird im Gemeinderat über den neuen Plan abgestimmt und nur mit einer Mehrheit wird der Plan dann anschließend von der NÖ Landesregierung darauf geprüft, ob alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das Land prüft nicht den Inhalt und eben auch nicht, ob das, was geändert werden soll, gut oder klug ist, dies ist Aufgabe der Gemeinde. Auch wenn oft versucht wird, die Verantwortung dem Land oder der BH zuzuschieben, es ist, laut Gesetz, die Gemeinde, die dafür zuständig ist. Der Flächenwidmungsplan darf übrigens nicht abgeändert werden, um dem Wunsch eines Grundeigentümers zu entsprechen[iii].
Verträge mit Grundeigentümer notwendig
Wenn Grundstücke in Bauland umgewidmet werden, die nicht im Besitz der Gemeinde sind, war es in den letzten Jahren so, dass der Grundeigentümer z.B. 20–30% der Fläche an die Gemeinde abtreten musste. Die Gemeinde – und somit alle Einwohnerinnen und Einwohner von Trautmannsdorf – sollen auch etwas davon haben, wenn jemand durch eine Umwidmung einen immensen Wertzuwachs erfährt. Eine andere Möglichkeit der Allgemeinheit zu ermöglichen „am Kuchen mit zu naschen“ ist, dass die Gemeinde Verträge mit dem Grundeigentümer abschließt und ihn somit verpflichtet gewisse Leistungen zu erbringen. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass öffentliche Infrastruktur, wie Straßen, Spielplätze oder ähnliches, errichtet oder mitfinanziert wird, es ist aber auch nicht unüblich, dass durch solche Verträge der Zugang zu Privatgrund für die Öffentlichkeit gesichert wird. Soweit mir bekannt ist, hat die Gemeinde Trautmannsdorf keine Verträge mit dem Grundeigentümer des Schlosses abgeschlossen. Besonders der Zugang zum Schlosspark muss für die Ortsbevölkerung erhalten bleiben. Im aktuellen Zustand, nachdem der vorherige Eigentümer den Wald illegal abgeholzt hat, ist der Park zwar nicht so attraktiv, es besteht aber großes Potential einen Naherholungsbereich mitten im Ort zu schaffen. Immerhin ist der aktuelle Grundeigentümer dazu verpflichtet aufzuforsten – das könnte auch als Chance für die Ortschaft genutzt werden.
Aber auch die fehlende Verpflichtung des Eigentümers zur Mitfinanzierung der kommunalen Infrastruktur sehe ich als problematisch an. Dieser kann sich dann sozusagen in ein gemachtes Nest setzen, das wir mit unserem Steuergeld vorbereitet haben. Wenn er schlau ist, wird er einen nicht unbeträchtlichen Beitrag leisten. Er wird sich dann sicher als Gönner hinstellen, ich sehe es eher als seine Verpflichtung. In der Schweiz müssen die Kantone übrigens eine sogenannte Mehrwertabgabe einheben. Der Mehrwert, der durch die Widmung in Bauland entsteht, wird berechnet und ein Teil davon muss vom Grundeigentümer abgeführt werden.
Keine Mehrkosten für die Gemeinde
Der Bürgermeister betonte bei der Informationsveranstaltung, dass keine Mehrkosten für die Gemeinde entstehen. Es wurde damit argumentiert, dass man den Bedarf an Kindergarten- und Schulplätzen berechnet hat und auch die Auslastung des Ortskanals in Betracht gezogen wurde, und daraus keine Mehrkosten zu erwarten seien.
Aber wie sieht es mit den sozialen Kosten[iv] aus? Wer wird seine Kinder noch mit dem Rad oder zu Fuß zur Volksschule oder in den Kindergarten bringen, wenn auf der Hauptstraße reger Zu- und Abreise- sowie Lieferverkehr stattfindet? Und wer bezahlt die Reparatur der Straßen, wenn diese durch hunderte LKW-Fuhren beschädigt werden[v]? Wie werden die zusätzlichen Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr finanziert, die wohl benötigt werden, wenn es ein Hotel und 18m hohe Gebäude in der Ortschaft gibt?
Ich halte diese Aussage bzw. Einschätzung des Bürgermeisters für sehr kurzsichtig und keineswegs umfassend. Aber auch wenn dann tatsächlich keine finanziellen Mehrkosten für die Gemeinde entstehen sollten, mit Lebensqualität werden wir trotzdem bezahlen müssen. Nicht zuletzt während der mehrjährigen Bauphase.
Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum
Was macht es aus, ob man sich gerne im öffentlichen Raum – sprich, „auf der Straße“, aufhält? Ob man gerne zu Fuß geht, ob man Leute auf der Straße trifft, sich kennt und aufeinander schaut? Dass sich Kinder alleine in der Ortschaft bewegen dürfen und man sich ganz allgemein im öffentlichen Raum sicher fühlt? Welche Impulse können gesetzt werden, um der zunehmenden Vereinsamung, auch von älteren Menschen, entgegen zu wirken? Zu diesen Fragen wird schon seit mehr als 50 Jahren, auch in Österreich, geforscht. Von alleine wird eher nichts passieren, um dem Problem zu entgegnen, so etwas muss geplant werden und es gibt viele Faktoren, die da mitspielen. Der öffentliche Raum ist ein Bereich, der dazu viele Antworten liefern kann. Aktuell sehe ich kaum Maßnahmen, die von der Gemeinde gesetzt werden, um die Aufenthaltsqualität in der Ortschaft zu verbessern, eher im Gegenteil. Es verschwinden beispielsweise immer mehr Grünflächen und Bäume. Asphalt ist natürlich günstiger in der Pflege, aber die sozialen und klimatischen Auswirkungen darf man dabei nicht vernachlässigen. Die Entwicklung der Ortschaft darf nicht getrennt von gesellschaftlichen Entwicklungen passieren. Letztendlich geht es ja um die Menschen, um soziale Kontakte und Begegnungen, die das Leben in Trautmannsdorf ausmachen.
Umfassendes Entwicklungskonzept notwendig
Das NÖ Raumordnungsgesetzt sieht vor, dass jede Gemeinde ein Entwicklungskonzept erstellt und dazu Grundlagenforschung betreibt. Als die Umwidmungen für das Schloss Trautmannsdorf vor ein paar Jahren durchgeführt wurden, gab es kein örtliches Entwicklungskonzept. Laut Gemeinde ist die Ausarbeitung auch derzeit noch nicht abgeschlossen. Noch dazu, weißt das Amt der NÖ Landesregierung darauf hin, dass Flächenwidmung niemals eine einzelne Fläche nur für sich alleine betrachten darf, sondern die Einbettung im Gesamtraum zu betrachten ist[vi]. Ich halte es für fahrlässig, ein Projekt mit enormem Umfang, wie es das Schloss Trautmannsdorf hat, durchzuführen, ohne es in einen größeren Kontext einzubetten. Es bräuchte ein Konzept für den öffentlichen Raum, ein Grünraumkonzept, Verkehrskonzept und auch soziale Fragen, sollten darin einfließen. Aber auch einen Plan, wie die Umgebung des Schlosses in Zukunft aussehen soll. Nicht zuletzt deswegen, weil der Eigentümer des Schlosses ja auch weitere Grundstücke in Trautmannsdorf gekauft hat (wie auch die Gemeinde kürzlich Grundstücke neben der Schule erworben hat).
Vor ein paar Monaten haben wir, als Bürgerinitiative, alle Mitglieder des Gemeinderats u.a. nach ihren Visionen für Trautmannsdorf befragt und gebeten, aus ihrer Sicht die Stärken und Schwächen der Ortschaft/der Gemeinde zu nennen. 2 von 21 Personen haben darauf geantwortet. Haben die anderen Personen keine Vision für die Gemeinde, deren Bürgerinnen und Bürger sie politisch vertreten? Kennen sie die Sorgen und Bedürfnisse derer, die hier wohnen, gar nicht? Worin wird die Aufgabe als Gemeinderätin/als Gemeinderat gesehen? Unser Versuch, Verantwortung (in dem Wort steckt das Wort „Antwort“ drinnen) einzufordern, wurde größtenteils schlicht ignoriert. Was ja gewisser Weise auch eine Antwort ist.
Es bleibt die Frage, welche Interessen vertreten werden
Es besteht ein Spannungsfeld zwischen den unterschiedlichen Interessen - nämlich ökonomischen, gesellschaftlichen, aber auch ökologischen. Es ist wichtig Kompromisse zu finden und zwischen den Interessen abzuwägen. Es gibt nicht den einen richtigen Weg, das weiß ich natürlich – aber es werden bessere Lösungen gefunden, wenn man die Betroffenen einbindet. Wie auch Experten benötigt werden, die sich mit den Themen auskennen und Erfahrungen mitbringen. Außerdem steigen das Vertrauen und die Akzeptanz bei den Betroffenen, wenn man Bedenken einbringen kann, diese berücksichtigt werden und man an Kompromissen mitarbeiten kann. Die Bürgerinitiative zeigt ja, dass das Bedürfnis danach besteht.
Auch in Österreich gibt es viele "best practices" und fähige Leute, die sich damit auskennen. Nicht außer Acht lassen sollten man, dass wir die lebenswerteste Stadt der Welt quasi vor der Haustüre haben. Warum schaut man sich nicht an was dort alles richtig gemacht wurde und wird? Vielleicht würde ja die eine oder andere Maßnahme auch bei uns gut funktionieren. Ich habe den Eindruck, als würde der Grundeigentümer und seine Experten die Vorgaben erstellen, die wirtschaftlichen Interessen stehen dabei dann ganz klar im Vordergrund.
„Die Gemeinde“ ist keine hoheitliche Instanz und wir keine Untertanen. Es ist an der Zeit, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten werden und nicht nur die von Investoren. Der gesamte Gemeinderat trägt die Verantwortung für die Umwidmung, die Verschiebung der Siedlungsgrenzen und wie das Projekt ganz allgemein gehandhabt wird. Alle verfügbaren Informationen müssten öffentlich zugänglich sein, man sollte sich jederzeit über den aktuellen Stand informieren können und in Pläne, Kalkulationen, Gutachten, Verträge usw. einsehen können. Wenn die Gemeindevertretung der Meinung ist, dass dieses Projekt, auch in der aktuell geplanten Form, einen Nutzen für die Gemeinde bringt, dann sollten dafür Argumente, die durch Fakten, Berechnungen, Studien usw. gestützt sind, geliefert werden. Warum wird das alles geheim gehalten? Auch wenn es derzeit gesetzlich nicht vorgesehen ist, dass diese Informationen veröffentlicht werden, was spricht denn dagegen, sie öffentlich zu machen?
Die Gemeinde sollte proaktiv und umfassend kommunizieren und nicht erst dazu gedrängt werden müssen, überhaupt eine Infoveranstaltung zu machen. Es sind schon viele Chancen dazu vergeben worden, aber es ist nicht zu spät damit zu beginnen.
Etwas für den Klimaschutz tun
In Österreich wurde am 25.9.2019 der Climate Emergency (Klimanotstand) ausgerufen[vii] und damit die Eindämmung der Klima- und Umweltkrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Priorität anerkannt.
Wenn man sich ein wenig mit der Klimakrise, in der wir uns befinden, beschäftigt, erkannt man sehr schnell, dass der CO2-Ausstoß massiv reduziert werden muss um den Fortbestand der Menschheit zu sichern. Die Problematik ist seit über 30 Jahren bekannt, und umfassend beforscht. Es wird seither davor gewarnt, nur dagegen getan wurde noch nicht viel. Ganz im Gegenteil. Es bleibt nun keine Zeit mehr auf technologische Lösungen zu warten oder die Auswirkungen zu beschwichtigen. Auch auf Gemeindeebene können wichtige Schritte gesetzt werden, nicht zuletzt, wenn es um die Raumordnung und den öffentlichen Raum und Verkehr geht. Im Bausektor ist der CO2-Ausstoß besonders groß, da Stahl, Beton und Zement sehr ressourcen- und energieintensiv sind. Die Gemeinde hätte es in der Hand, Auflagen zu erteilen, um den Klima- und Umweltschutz zu berücksichtigen. Warum wurde in Trautmannsdorf eigentlich noch nicht der Climate Emergency ausgerufen? Warum hat die Umweltgemeinderätin noch keinen Antrag diesbezüglich eingebracht? Es geht um unser aller Zukunft hier in Trautmannsdorf und auf diesem Planeten.
Fazit
Mir ist nicht ganz klar, warum unsere Gemeindevertretung der Meinung ist dieses sehr umfangreiche Projekt selber, neben dem "Tagesgeschäft", meistern zu können. Meiner Meinung nach ist das eine fahrlässige Selbstüberschätzung. Als Bürgermeister einer Gemeinde hat man eine riesige Verantwortung und extrem viele Zuständigkeiten. Vor allem in Österreich, wo die Gemeinden extrem klein strukturiert sind, kann eine (Land-)Gemeinde nicht selber all die Aufgaben erfüllen oder kompetente Mitarbeiter für all die Aufgaben haben. Dass Gemeinden bzw. Bürgermeister für die Flächenwidmung zuständig sind wird nicht nur von wissenschaftlicher Seite kritisiert und eine Verlagerung der Kompetenz an z.B. die Bezirkshauptmannschaft gefordert, wie es beispielsweise in Deutschland der Fall ist. Ein Blick nach Dänemark zeigt aber noch deutlicher, wie eine moderne, professionelle Raumplanung funktionieren kann. Dafür wäre jedoch eine Strukturreform (Gemeindezusammenlegungen) notwendig, solange es die nicht gibt, müssen externe Experten herangezogen werden. Niemand erwartet, dass ein Bürgermeister all die komplexen Themenbereiche, für die er verantwortlich ist, in allen Details kennt. Aber ich erwarte, dass er die Interessen seiner BürgerInnen vertritt, die Informationen öffentlich zugänglich macht, echte Bürgerbeteiligung ermöglicht und sich Experten hinzuzieht.
Wir brauchen ein umfassendes Konzept für die Entwicklung unserer Ortschaft, noch ist es nicht zu spät.
Oliver Spies
[i] https://de.wikipedia.org/wiki/Broken-Windows-Theorie
[ii] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001080
[iv] https://de.wikipedia.org/wiki/Externer_Effekt
[v] https://de.wikipedia.org/wiki/Vierte-Potenz-Gesetz
[vii] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00935/index.shtml
Update 15.11.2019: Kleine Formulierungsänderungen, direkte Verlinkung der Fußnoten, Fehler in URL ausgebessert